Gutachten

Verkehrswertgutachten


Die einzige Möglichkeit den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu einem festgelegten Wertermittlungsstichtag zu bestimmen, ist das Wertermittlungsgutachten. Wir erstellen Ihnen ein Verkehrswertgutachten, das alle Anforderungen des §194 BauGB erfüllt, in Form von:

  • Verkehrswertgutachten laut §194 BauGB
  • Kurzgutachten
Abhängig vom Bewertungsobjekt finden drei unterschiedliche Verfahren Anwendung:
Vergleichswertverfahren
(Richtlinie zur Ermittlung des Vergleichswerts und des Bodenwerts VW-RL)
Ertragswertverfahren
(Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts EW-RL)
Sachwertverfahren
(Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts SW-RL)
Die Gutachtenerstellung erfolgt durch unseren geprüften Immobilienbewerter (IHK) auf Basis des §194 BauGB.

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Baugesetzbuch (BauGB) § 194 Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.