Die einzige Möglichkeit den Wert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks zu einem festgelegten Wertermittlungsstichtag zu bestimmen, ist das Wertermittlungsgutachten. Wir erstellen Ihnen ein Verkehrswertgutachten, das alle Anforderungen des §194 BauGB erfüllt, in Form von: